Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa
Ist die Schufa negativ, hat dies weitreichende Folgen. Ein Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa könnte daher als Lösung bei der Kreditaufnahme herhalten. Wie dabei richtig vorgegangen wird, erfahren Sie hier.
Was kann der Bürge?
Ein Bürge ist das Zünglein an der Waage, wenn es um die Vergabe von einem Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa geht. Ohne den Bürgen wird der Kreditnehmer den Kredit nur schwer umsetzen können. Denn die negative Schufa schwächt seine Bonität so sehr, dass mit fairen Kreditangeboten kaum zu rechnen ist.
Durch den Bürgen ändert sich dies jedoch. Er stellt einen zweiten Kreditnehmer dar und kann die Schwächend es eigentlichen Kreditnehmers ausgleichen. Dafür muss er jedoch einige Voraussetzungen mit sich bringen und zuverlässig sowie gewissenhaft sein.
Wie sollte ein guter Bürge aussehen?
Der Bürge entscheidet letztendlich darüber, ob die Aufnahme von einem Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa gelingt oder nicht. Daher sollte er mit sehr viel Bedacht ausgewählt werden.
Auf der einen Seite ist es wichtig, dass der Bürge dem Kreditnehmer sehr nahe steht. In der Regel erfragen die Bankhäuser immer erst einmal, ob nicht der Ehepartner oder Lebenspartner des Kreditnehmers als Bürge einspringen kann. Geht dies nicht – aus welchen Gründen auch immer – muss der Radius etwas größer gefasst werden.
Die Eltern oder Kinder des Kreditnehmers wären dann die nächstmöglichen Bürgen. Wenn auch dies nicht geht, müssen nahe Verwandte oder sehr gute Freunde genutzt werden. Auf der anderen Seite, bringt es nichts, eine nahestehende Person als Bürgen zu benennen, wenn diese nicht solvent ist.
Als solvent werden all jene Verbraucher bezeichnet, die eine gute Bonität haben. Anders als der eigentliche Kreditnehmer muss der Bürge daher eine positive Schufa vorweisen können. Wichtig wäre auch, dass ein ordentliches Einkommen vorhanden ist, mit dem im Notfall die Rückzahlung des Kredites übernommen werden könnte.
Die Kreditsuche – so geht’s schnell
Um schnell ein gutes Angebot zu einem Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa finden zu können, muss kein großer Aufwand betrieben werden. Es reicht aus, wenn für die Suche unser Kreditrechner zum Einsatz kommt. Er ermittelt innerhalb von wenigen Sekunden passende Kreditangebote, die sich am Kundeninteresse orientieren und beliebig angepasst werden können.
Ob und welches Angebot am Ende in Anspruch genommen wird, kann individuell entschieden werden. Die Nutzung des Kreditrechners ist nämlich kostenlos und unverbindlich möglich. Während der Suche nach einem passenden Kreditangebot sollte auch der Bürge anwesend sein. Er haftet für den Kredit und sollte daher auch mit entscheiden können, welches Angebot genutzt wird.
Im besten Falle stimmt man sich diesbezüglich gut ab und schaut, welche Möglichkeiten für die Rückzahlung des Geldes bestehen. Das erleichtert die Suche und sorgt dafür, dass keine unnötigen Schulden durch den Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa entstehen können.
Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa – Details beachten
Bei der Aufnahme von einem Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa geht es im ersten Schritt immer darum, das bestmögliche Kreditangebot ausfindig zu machen. Da für die Suche der Kreditrechner benutzt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass dies gelungen ist. Nun gilt es, dieses gute Angebot zu sichern und in Anspruch zu nehmen.
Wichtig ist dafür, dass beide Kreditpartner den Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa gemeinsam aufnehmen. Der Kreditantrag muss von beiden Partnern ausgefüllt und unterschrieben werden. Zudem werden zusätzliche Unterlagen über das Einkommen und die Ausgaben vom Kreditnehmer und vom Bürgen benötigt.
Ein Kredit ist immer nur so gut wie die Details, die mit ihm einhergehen. Besonders bei größeren Kreditsummen, die bei einem Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa durchaus möglich sind, spielen die Details eine entscheidende Rolle. Denn sie legen fest, wie flexibel die Rückzahlung des Kredites vorgenommen werden kann.
Es lohnt daher, genau darauf zu achten, ob kostenlose Sondertilgungen, eine Umschuldung oder auch Zahlpausen möglich sind. Ferner sollte ein guter Kontakt zum Bankhaus und auch zum Bürgen gegeben sein, damit eventuelle Probleme zeitnah besprochen und geregelt werden können.