Abfindung
Der Begriff Abfindung ist vielen Verbrauchern sicherlich im Zusammenhang mit dem Ausscheiden im Beruf geläufig, nämlich wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber verlässt, ohne dass eine gewöhnliche Kündigung erfolgt wäre bzw. diese auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen gewesen wäre. Konkret handelt es sich bei der Abfindung um eine finanzielle Zuwendung seitens des Arbeitgebers an seinen (ehemaligen) Mitarbeiter, die einmalig erfolgt. In Kombination mit einer Abfindung wird das jeweilige Arbeitsverhältnis stets beendet. Die Höhe der Abfindung richtet sich meistens nach mehreren Faktoren, wie zum Beispiel nach dem vorherigen Bruttogehalt, dem Alter des Arbeitnehmers sowie der Tatsache, über welchen Zeitraum hinweg der Mitarbeiter beim Unternehmen beschäftigt war.
Die Abfindung hat im Wesentlichen die Aufgabe, den zukünftigen Wegfall des Einkommens zumindest über einen bestimmten Zeitraum zu kompensieren, bis der Arbeitnehmer im optimalen Fall wieder eine neue Anstellung gefunden hat. Ein Irrglaube ist es allerdings, dass Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung haben, falls sie vorzeitig und von ihrer Seite aus ungewollt aus dem Unternehmen ausscheiden. Stattdessen ist die Abfindung nur eine außerordentliche Zahlung, die allerdings von vielen Arbeitgebern als Entschädigung zugestanden wird.Anspruch auf Abfindung erst durch TarifvertragEs gibt jedoch auch Fälle, in denen ein rechtlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt ist, dass unter bestimmten Bedingungen beim Ausscheiden des Mitarbeiters eine Abfindung gezahlt wird. Darüber hinaus gibt es ebenfalls ein Recht auf eine Abfindung, welches dann vorhanden ist, falls dem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird, weil es dringende betriebliche Erfordernisse notwendig machen und er gegen diese Kündigung nicht arbeitsgerichtlich mit einer Klage vorgeht. In diesem Fall wird häufig ein sogenannter Aufhebungsvertrag geschlossen, der ebenfalls mit der Zahlung einer Abfindung verbunden ist. Die Abfindung fällt in der Regel umso höher aus, desto länger der Mitarbeiter bereits im Unternehmen gearbeitet hat und je höher dessen Bruttogehalt gewesen ist.