Abgeltungssteuer
Wer Einkommen aus Kapitalvermögen erzielt, also beispielsweise Geld auf dem Sparbuch angelegt hat und dafür Zinsen bekommt, der muss hierzulande dafür auch Steuern zahlen. Die Kapitalertragssteuer ist eine Form der Einkommensteuer und existiert bei Einkünften aus Kapitalvermögen mittlerweile seit vielen Jahren in Form der sogenannten Abgeltungssteuer. In den Bereich der Abgeltungssteuer fallen sämtliche Erträge, die aus investiertem Kapital resultieren können. Dabei handelt es sich in erster Linie um Zinsen, Dividenden oder auch um Kurs- bzw. Währungsgewinne. Die Abgeltungssteuer ist für jeden Bürger, der Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielt, gleich hoch und unabhängig vom Einkommen. Sollte die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent allerdings in Ausnahmefällen sogar höher als der persönliche Steuersatz sein, so kann der Steuerpflichtige beantragen, dass sie auf die Höhe dieses Steuersatzes reduziert wird.Abgeltungssteuer wird bei Überschreiten des Sparer-Pauschbetrages fälligGrundsätzlich sind Erträge aus Kapitalvermögen zwar im Zuge der Abgeltungssteuer steuerpflichtig, allerdings gibt es einen gesetzlich verankerten Freibetrag. Dieser wird auch als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet und beträgt aktuell für alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Wenn der Bank ein entsprechend hoher Freistellungsauftrag erteilt wird, kann sie auf die Abführung der Abgeltungssteuer verzichten. Erzielt der Kunde also beispielsweise bei einem Kreditinstitut auf seinem Festgeldkonto jährliche Erträge von 700 Euro und hat gleichzeitig über diesen Betrag einen Freistellungsauftrag erteilt, fällt für diesen Fall keine Abgeltungssteuer an. Würden die Erträge hingegen 900 Euro betragen, den Sparer-Pauschbetrag also um knapp 100 Euro überschreiten, müsste der Kunde eben für diese fast 100 Euro Abgeltungssteuer zahlen.Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer, was vor allem bedeutet, dass der Abzug der Steuer direkt an der Quelle vorgenommen wird, an welcher die Einnahmen entstanden sind. Was sich kompliziert anhört, ist eigentlich ganz einfach. Es bedeutet nämlich, dass die Bank, bei der beispielsweise das Festgeldkonto geführt wird, auf dem Zinsen gutgeschrieben werden, die Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt abführen muss. Verhindern können Kunden dies wie erwähnt durch das Stellen eines ausreichend hohen Freistellungsauftrages. Dabei ist lediglich zu beachten, dass der maximale Sparer-Pauschbetrag auf alle Freistellungsaufträge, die eventuell bei verschiedenen Finanzdienstleistern gestellt werden, verteilt werden muss. Es ist also nicht möglich, beispielsweise bei vier unterschiedlichen Banken jeweils den maximalen den Sparer-Pauschbetrag von 801 bzw. 1.602 Euro zu verwenden.