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Aktien

Der Begriff Aktien gehört sicherlich zu den häufigsten Fachbegriffen, die im Finanzbereich existieren. Dennoch kennen sich zahlreiche Verbraucher nur oberflächlich damit aus, welche Eigenschaften Aktien besitzen und worum es sich beispielsweise rechtlich bei diesen Papieren handelt. Zunächst einmal ist die Aktie ein Anteilschein, der ausschließlich von Aktiengesellschaften ausgegeben wird. Entgegen der landläufigen Meinung müssen Aktien nicht zwangsläufig an der Börse notiert werden, sondern es gibt sogar zahlreiche Unternehmen, die Aktien beispielsweise nur an die eigenen Mitarbeiter oder außerbörslich an bestimmte Geschäftspartner aushändigen. Die Regel ist es allerdings, dass jeder interessierte Anleger die Aktien eines Unternehmens frei an der Börse erwerben und natürlich dort auch wieder verkaufen kann. Für den Anleger sind bei Aktien insbesondere zwei Werte interessant, nämlich zum einen die eventuell von der Aktiengesellschaft gezahlte Dividende und zum anderen die Kursentwicklung des entsprechenden Wertpapiers. Eine Dividendenzahlung erfolgt häufig dann, wenn die Aktiengesellschaft einen Jahresgewinn erzielt hat. Dieser wird dann vollständig oder zum Teil an sämtliche Aktionäre aufgeteilt, nämlich in Form einer Dividende je Aktie. Mit Kursgewinnen ist es deutlich unsicherer und zudem gibt es zahlreiche Einflussfaktoren, die sich auf den Aktienkurs auswirken. Der innere Wert der Aktie spielt meistens nur eine theoretische Rolle, denn häufig stimmt dieser nicht mit dem aktuellen Kurs der Aktie, der an der Börse notiert wird, überein.

Aktien verbriefen ein Stimmrecht

Vom rechtlichen Charakter her sind Aktien Anteilscheine, die den Inhaber der Papiere gleichzeitig zum Miteigentümer der Aktiengesellschaft machen. Die Höhe der Beteiligung richtet sich bei Nennwertaktien zum einen nach dem Nennwert und zum anderen nach der Anzahl der Aktien, die der Kunde im Depot hält. Der Inhaber von Aktien wird als Aktionär bezeichnet und bei vielen Gesellschaften namentlich erfasst und so im Aktionärsregister festgehalten. Eines der wichtigsten Rechte, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und Besitz einer Aktie verbrieft sind, ist das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Dieses ist wiederum nach Anzahl der Aktien gewichtet und der Aktionär hat so die Möglichkeit, sich beispielsweise auf der Jahreshauptversammlung zu Wort zu melden und so bei Abstimmungen auch sein Stimmrecht auszuüben. Ein Anrecht auf eine Dividende gibt es auch, allerdings natürlich nur dann, wenn die Aktiengesellschaft grundsätzlich die Ausschüttung eines solchen Ertrages beschließt.

Verschiedene Formen von Aktien

Aktien lassen sich in der Praxis in mehrere Gruppen unterteilen, denn nicht jede Aktie ist mit identischen Rechten, Pflichten und Eigenschaften ausgestattet. Eine Unterteilung kann zum Beispiel in der Hinsichten vorgenommen werden, wie die Übertragung der Aktien erfolgen kann. In diesem Bereich gibt es vorrangig drei Varianten, nämlich Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierten Namensaktien. Bei Inhaberaktien ist es so, dass die Übertragung formlos und anonym erfolgen kann, beispielsweise durch den Wechsel von einem Depot zum anderen. Bei Namensaktien hingegen muss der Name des Aktionärs bekannt sein und wird im Aktionärsregister festgehalten.

Die vinkulierten Namensaktien sind noch etwas „strenger“, denn hier kann die Aktiengesellschaft sogar Einspruch dagegen einlegen, dass der Aktionär ins Aktionärsregister eingetragen wird. Erfolgt dieser Eintrag jedoch nicht, kann er auch kein Stimmrecht ausüben. Eine weitere Unterteilung bei Aktien kann danach vorgenommen werden, ob es sich um gewöhnliche stimmrechtsberechtigte Aktien handelt oder nicht. Normalerweise werden diese normalen Aktien als Stammaktien bezeichnet, es geben manche Aktiengesellschaften aber auch sogenannte Vorzugsaktien aus. Der Vorzug besteht dann meistens in einer höheren Dividende, allerdings verzichtet der Anleger mit Kauf dieser Aktien meistens gleichzeitig auf sein Stimmrecht.