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Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland gibt es ein zweigeteiltes Krankenversicherungssystem, was in der Form kaum in einem weiteren Land zu finden ist. Zum einen gibt es die gesetzliche Krankenversicherung, die ein Teil des in Deutschland schon mehrere Jahrzehnte vorhandenen Sozialsystems ist. Auf der anderen Seite haben bestimmte Personengruppen aber auch die Möglichkeit, sich stattdessen für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Die gesetzliche Krankenversicherung existiert mittlerweile seit über 100 Jahren und hat es zum Ziel, dass zumindest ein bestimmter Basisschutz für die Bevölkerung vorhanden ist, was die für medizinisch notwendige Behandlungen anfallenden Kosten angeht. Aktuell sind es über 68 Millionen der insgesamt rund 80 Millionen Bundesbürger, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Für alle Personen, die entweder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder aufgrund anderer Faktoren sozialversicherungspflichtig sind, ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, aber beispielsweise auch für Auszubildende und Studenten. Ein großer Unterschied zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und einer privaten Versicherung besteht in der Beitragsberechnung. Das markante Merkmal besteht bei der gesetzlichen Krankenversicherung in dieser Hinsicht darin, dass sich die Höhe des Beitrages ausschließlich am Einkommen des Versicherungsnehmers orientiert. Es gibt einen bestimmten Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in etwa zur Hälfte teilen. Auf prozentualer Basis wird also basierend auf dem Einkommen berechnet, wie hoch der zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag ist. Dabei ist vor allem die Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen, denn wird ein bestimmtes Einkommen überschritten, muss für diesen übersteigenden Anteil kein Krankenversicherungsbeitrag mehr bezahlt werden. Bei der privaten Krankenversicherung ist es im Vergleich dazu so, dass sich der Beitrag nach diversen Faktoren richtet, wie zum Beispiel nach dem gewählten Tarif, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie einigen anderen Merkmalen.

Die Versicherungspflichtgrenze und das Wahlrecht

Wie bereits erwähnt, ist jeder Bürger zunächst einmal in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Es gibt jedoch bestimmte Personenkreise, die sich stattdessen für eine private Krankenversicherung entscheiden können. Dazu gehören insbesondere Studenten, Selbstständige, Freiberufler und auch Arbeitnehmer, deren Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Wird diese Grenze überschritten, können sich auch abhängig Beschäftigte alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung für eine private Krankenversicherung entscheiden. Dieser Schritt sollte allerdings sehr gut überlegt sein, denn in den meisten Fällen gibt es unter normalen Umständen keine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Zudem gibt es nur in der GKV eine Familienversicherung, sodass minderjährige Kinder und Ehepartner ohne bzw. mit geringem Einkommen kostenlos mitversichert werden können.