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Handelsgesetzbuch

Beim Handelsgesetzbuch (HGB) handelt es sich um die maßgebliche rechtliche Grundlage, die vor allem die von Kaufleuten zu erfüllende Buchführung angeht. Eine Grundlage besteht beim Handelsgesetzbuch darin, dass dieses im Bereich des Handelsrecht für die entsprechenden Berufsgruppen über dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht. Im Handelsgesetzbuch sind zahlreiche rechtliche Regeln enthalten, wie zum Beispiel dazu, wie sich bestimmte Gesellschaften zusammensetzen können und welche Regeln beispielsweise bei Rechtsstreitigkeiten zu erfüllen sind.

Die Geschichte des Handelsgesetzbuches

Das Vorgängermodell des heutigen Handelsgesetzbuches war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, welches im Jahre 1861 ins Leben gerufen wurde. Das heutige HGB trat exakt zur Jahrhundertwende, nämlich am 1. Januar 1900, in Kraft. Die endgültige Fassung gab es bereits drei Jahre zuvor, also im Jahr 1897. Da das Handelsgesetzbuch zur damaligen Zeit vor allem auf die Inhalte des Bürgerlichen Gesetzbuches abgestimmt werden sollte, ist es nicht ungewöhnlich, dass die Geburtsstunde des HGB mit der des BGB identisch ist. In erster Linie soll das Handelsgesetzbuch dazu dienen, das Handelsrecht zum einen zu vereinheitlichen und zum anderen auch transparent zu gestalten. Ein Merkmal des Handelsgesetzbuchs besteht auch darin, dass es nahezu kontinuierlich Änderungen gibt, da sich natürlich die Rechtsnormen und Grundlagen in Deutschland in unregelmäßigen Abständen ebenfalls verändern. Insbesondere juristische Personen, aber auch natürliche Person, die im Geschäftsleben selbstständig oder freiberuflich tätig sind, müssen zahlreiche Vorschriften des Handelsgesetzbuches beachten. Diese Regeln betreffen in erster Linie Buchführungen, aber auch sonstige Faktoren müssen berücksichtigt werden.