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Hypothek

Der Begriff der Hypothek wird nahezu ausschließlich im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung verwendet. Allerdings wird die Hypothek schon seit Jahren immer häufiger von einer Grundschuld abgelöst. Bei der Hypothek handelt es sich um ein sogenanntes Grundpfandrecht, welches der Inhaber bzw. Begünstigte der Hypothek an einer bestimmten Immobilie oder auch einem Grundstück hat. Mittels der Hypothek hat ein Kreditgeber so die Möglichkeit, seine Rechte an der Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen geltend zu machen und sogar eine Zwangsversteigerung des Objektes durchführen zu lassen.

Inhaber der Hypothek ist Eigentümer der Immobilie

Rechtlich betrachtet ist es so, dass der Inhaber einer Hypothek der Eigentümer einer Immobilie ist. In der Praxis wird normalerweise so verfahren, dass die Bank ihren Kunden einen Immobilienkredit zur Verfügung stellt, der zur Finanzierung eines Hauskaufs oder eines Baus der Immobilie dient. Im Gegenzug wird die Hypothek ins Grundbuch eingetragen und zwar zugunsten der kreditgebenden Bank. Sollte der Kreditnehmer nun seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, also die Darlehensraten nicht wie vereinbart zahlen, kann die Bank ihr Eigentumsrecht geltend machen und das entsprechende Objekt verkaufen. Durch den Verkaufserlös können so die offenen Verbindlichkeiten des vormaligen Eigentümers und Kreditnehmers beglichen werden.

Buch- und Briefhypothek als zwei Varianten

Zwar hat die Hypothek innerhalb der letzten zehn Jahre erheblich an Bedeutung verloren, weil Banken fast nur noch die weiterreichende Grundschuld als Kreditsicherheit nutzen. Dennoch wird die Hypothek in manchen Ländern nach wie vor häufig eingesetzt, beispielsweise in Österreich. Unterschieden wird zwischen einer so genannten Brief- und einer Buchhypothek. Bei der Buchhypothek ist es so, dass das geltende Recht dadurch begründet wird, dass die Hypothek im Grundbuch eingetragen wird. Bei der Briefhypothek ist dies zwar auch der Fall, aber zusätzlich wird noch ein Hypothekenbrief ausgestellt. Wer diesen Brief in Händen hält, ist der Begünstigte der Hypothek, sodass eine Übertragung etwas einfacher als bei einer reinen Buchhypothek vorgenommen werden kann.