Kaskoversicherung
Die Versicherungslandschaft in Deutschland beinhaltet mehr als 50 unterschiedliche Versicherungsarten, von denen die weitaus meisten freiwillig von Bürgern abgeschlossen werden können. Zu den wenigen Pflichtversicherungen zählt insbesondere die Kfz-Haftpflicht-Versicherung, die jeder Kfz-Halter abschließen muss, bevor er sein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darf. In den Bereich der Autoversicherungen fallen aber nicht nur die Kfz-Haftpflicht-Versicherung und die Insassenunfallversicherung, sondern vor allem ebenso die sogenannte Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherungen gibt es in Deutschland in zwei Varianten, nämlich zum einen als Teilkaskoversicherung und zum anderen als Vollkaskoversicherung. In beiden Fällen geht es bei der Absicherung vor allem um Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen.
Leistungen und Eigenschaften der Teilkaskoversicherung
Nach der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Teilkaskoversicherung mit Abstand die am häufigsten in Anspruch genommene Autoversicherung in Deutschland. Dieser Basisschutz umfasst vor allem solche Schäden, die entweder durch andere Personen oder durch Umwelteinflüsse am Fahrzeug des Versicherten entstehen. Zu den typischen Schadensursachen, die über die Teilkaskoversicherung abgedeckt werden können, gehören beispielsweise Hagel, Unwetter, Brand, Einbruchdiebstahl und der Diebstahl des Fahrzeuges. Die Teilkaskoversicherung ist eine vergleichsweise günstige Versicherung, enthält allerdings im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung keinen Schadensfreiheitsrabatt. Dafür hat der Versicherungsnehmer allerdings mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Möglichkeit, an Beiträgen zu sparen.
Die Eigenschaften und Leistungen der Vollkaskoversicherung
Wer sich für eine Vollkaskoversicherung entscheidet, der möchte einen noch umfangreicheren Schutz als bei der Teilkaskoversicherung haben. Grundsätzlich ist es so, dass jede Vollkaskoversicherung zunächst einmal die Teilkaskoversicherung beinhaltet. Darüber hinausgehend gibt es allerdings noch weitere Leistungen bzw. Schadensursachen, die ausschließlich über die Vollkaskoversicherung abgedeckt sind. Dazu gehören in erster Linie Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers, die durch nicht strafmündige Kinder oder unbekannte Personen (Fahrer- bzw. Unfallflucht) verursacht werden. Ein ganz wichtiger Punkt ist zudem, dass die Vollkaskoversicherung auch solche Schäden übernimmt, die der Fahrzeughalter bzw. Fahrer schuldhaft am eigenen Fahrzeug verursacht hat, falls dies nicht vorsätzlich oder in manchen Fällen grob fahrlässig geschehen ist. Auch der mittlerweile leider immer häufiger auftretende sogenannte Benzinklau ist nur über die Vollkaskoversicherung abgedeckt und nicht über die Teilkaskoversicherung. Aufgrund des umfangreichen Versicherungsschutzes ist die Vollkaskoversicherung deutlich teurer als die Teilkaskoversicherung, beinhaltet allerdings wie die Kfz-Haftpflichtversicherung auch einen Schadensfreiheitsrabatt.