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Leasing

Was versteht man unter Leasing

Bestimmte Gegenstände und andere Sachwerte kann man nicht nur kaufen oder mieten, sondern darüber hinaus gibt es mit dem sogenannten Leasing noch eine spezielle Variante des Mietens, die je nach Vereinbarung eine Art Kaufrecht nach Ablauf der Leasing-Dauer beinhaltet. Die Basis für das Leasing ist der sogenannte Nutzungsüberlassungsvertrag, der eine spezielle Variante eines Mietvertrages darstellt. In der Praxis wird das Leasing allerdings meistens als bestimmte Finanzierungsalternative genutzt. In diesem Fall überlässt der Leasinggeber dem sogenannten Leasingnehmer ein bestimmtes Objekt, für das der Leasingnehmer eine Art Zins und einen Betrag für die Abnutzung des Gegenstandes zahlt. Wichtig zu erwähnen ist, dass der Leasinggeber stets Eigentümer des jeweiligen Leasingobjektes bleibt.

Worin unterscheiden sich Leasing und Miete?

Vielen Verbrauchern wird sicherlich insbesondere der Unterschied zwischen Leasing und Miete nicht ganz klar sein. Der wesentliche Unterschied besteht beim Leasing im Vergleich zur Miete darin, dass sämtliche Leistungen bezüglich des Objektes, die Wartung und Instandsetzung betreffen, vom Leasingnehmer erbracht werden müssen. Praktisch als Ausgleich dazu tritt der Leasinggeber in vielen Fällen sein Kaufrecht ab, sodass der Leasingnehmer nach Ende der vereinbarten Leasing-Dauer die Möglichkeit hat, das zuvor geleaste Objekt als Eigentümer zu erwerben.

Welche unterschiedlichen Arten von Leasing gibt es?

Das Leasing kommt in der Praxis im Privatkundenbereich selten vor, mit Ausnahme des sogenannten Kfz-Leasings. Deutlich häufiger wird das Leasing im Unternehmensbereich verwendet, wenn beispielsweise Maschinen oder auch EDV-Systeme geleast werden. Grundsätzlich gibt es verschiedene Grundtypen beim Leasing, wobei insbesondere zwischen Vollamortisation und Teilamortisation unterschieden wird. Bei der Vollamortisation ist es so, dass innerhalb der vereinbarten Leasingdauer sämtliche Anschaffungswerte und Finanzierungskosten in vollem Umfang bezahlt werden. Dennoch findet keine Eigentumsübertragung des Leasinggegenstandes statt. Die Teileamortisation kennzeichnet sich hingegen dadurch, dass der Leasingnehmer nur einen Teil der Anschaffungswerte sowie die Finanzierungskosten bezahlt. Daraus ergibt sich am Ende des Vertrages ein Restwert, der entweder so verbleibt oder vom Leasingnehmer an den Leasinggeber gezahlt werden kann, falls er das Leasinggut erwerben möchte.