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Mindestlohn

In Deutschland gilt die soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem, sodass die Wirtschaftsteilnehmer sich in gewisser Weise selbst regulieren sollen. Trotzdem hat der Staat die Aufgabe, in manchen Bereichen einzugreifen. Bis vor einiger Zeit gehörte der Lohn nicht in diese Rubrik, denn auf der einen Seite Arbeitnehmer und auf der anderen Seite die Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände waren dazu angehalten, die in Deutschland geltenden Löhne in jeder Branche und sogar in jedem Betrieb selbst auszuhandeln. Seit 2015 wurde jedoch der sogenannte Mindestlohn eingeführt, der auf der Basis des Mindestlohngesetzes Pflicht ist. Durch den Mindestlohn soll erreicht werden, dass eine bestimmte Lohnuntergrenze in Deutschland von keinem Arbeitgeber unterschritten werden darf. Dies dient natürlich in erster Linie zum Schutz der Arbeitnehmer, damit diese möglichst auch von ihrem Lohn leben können.

Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?

Bisher ist es so, dass das Mindestlohngesetz für jeden Arbeitnehmer und zudem auch für Praktikanten gilt, falls diese weder Schüler noch Studenten sind und sie im Zuge ihrer Ausbildung arbeiten. Kein Anspruch auf den Mindestlohn haben hingegen Personen, die beispielsweise an einer berufsqualifizierenden Maßnahme des Arbeitsamtes oder eines ähnlichen Praktikums teilnehmen. Wichtig zu wissen ist, dass der generelle Mindestlohn nicht in Berührung mit den branchenüblichen Mindestlöhnen kommt. Stattdessen handelte sich um einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der aktuell (2016) bei 8,50 Euro in der Stunde liegt. Aufgrund dieser Tatsache sind es insbesondere diejenigen Berufsgruppen und Branchen, bei denen der Lohn bis zur Einführung des Mindestlohns auf einem teilweise äußerst niedrigen Niveau war, die von dem eingeführten Mindestlohn profitieren. Dies trifft allerdings ausschließlich auf die Arbeitnehmer zu, denn viele Arbeitgeber in den betroffenen Sektoren beklagen sich mittlerweile, dass sie durch den Mindestlohn in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Im Jahr 2017 soll der Mindestlohn dennoch angehoben werden, nämlich auf 8,84 Euro pro Stunde.