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Kredite – welche Gesetze sind wichtig?

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Viele Kreditnehmer sind sich unsicher darüber, welche Rechte und Pflichten sie gegenüber dem Kreditgeber haben. Zwischen einem Kredit ohne Schufa und Krediten mit Schufa-Auskunft gibt es dabei keine Unterschiede, solange sie nach deutschem Recht abgeschlossen werden.

1. Welche Sicherheiten darf ein Kreditgeber verlangen?

Dafür gibt es keine bindende gesetzliche Regelung. Es gibt allerdings einige Kreditformen, die ohne die typische Kreditsicherheit so gut wie nie abgeschlossen werden kann. Hierzu zählen Immobilien bei Immobilienkrediten oder Fahrzeuge bei Autokrediten.

2. Kann die Bank auch andere Besitztümer pfänden?

Grundsätzlich ist dies möglich. Solange keine Ansprüche Dritter bestehen, kann eine Pfändung bei Schulden bei der Bank dazu führen, dass auch andere Wertgegenstände als die im Kreditvertrag festgehaltenen Sicherheiten dazu genutzt werden, die Schulden bei der Bank abzutragen.

3. Darf die Bank auch nach Vertragsabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen?

Deutsche Kreditinstitute sind dazu sogar verpflichtet. Sie müssen die Kreditwürdigkeit vor allem bei langer Laufzeit regelmäßig prüfen.

4. Darf die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung berechnen?

Erst, wenn der Kreditvertrag als gültig gilt, aber vor Erhalt des Geldes widerrufen wird. Hier kann die Bank Schadensersatzansprüche geltend machen, die sich in der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bewegen darf.

5. Dürfen Kreditinstitute Versicherungen zur Voraussetzungen machen?

Prinzipiell ist dies erlaubt. Gerade Versicherungen, die die Sicherheiten finanziell absichern, wie beispielsweise Wohngebäudeversicherungen oder Vollkaskoversicherungen sind gängige Mittel, das Risiko zu senken. Allerdings sollten gerade bei schufafreien Krediten Versicherungen nur dann abgeschlossen werden, wenn ein verbindliches Kreditangebot vorliegt.

Nicht zulässig ist außerdem die Bindung der Versicherung an einen bestimmten Anbieter. Allerdings können Banken sehr wohl verbindliche Angaben zur maximalen Schadenshöhe und dem Leistungskatalog der Versicherung machen.

6. Kann ich meinen Kredit kündigen?

Dies hängt davon ab, um welche Art von Kredit es sich handelt.

  • Darlehen mit variablen Zinsen können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.
  • Darlehen mit einer Zinsbindung, die kürzer ist als die gesamte Kreditlaufzeit können nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
  • Darlehen mit einer Zinsbindung von mindestens zehn Jahren können nach der Neuvereinbarung des Zinssatzes mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden, wenn der ursprüngliche Zinsbindungszeitraum verstrichen ist.
  • Immobilienkredite mit einer Zinsbindung von bis zu zehn Jahren, die durch Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, können nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn, die betroffene Sicherheit wird veräußert. Dann wird allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

7. Kann die Bank meinen Kredit kündigen?

Ob die Bank einen Kredit kündigen darf, ist vertraglich verankert. Bei schufafreien Krediten hat die Bank jedoch in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Dies kann gültig werden, wenn die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers erheblich schlechter geworden ist, er mindestens zwei Raten in Verzug geraten ist oder die gestellten Sicherheiten erheblich an Wert verloren haben.

8. Kann ich der Bank eine andere Sicherheit bieten?

Nach deutschem Recht ist dies möglich, solange die neue Sicherheit genauso gut dafür geeignet ist, das Risiko der Bank abzudecken, der Kreditnehmer die anfallenden Kosten trägt und die Bank die Ersatzsicherheit genauso gut verwalten und verwerten kann. Bei ausländischem Recht, wie es bei Krediten ohne Schufa gelten kann, muss die rechtliche Situation von Fall zu Fall geprüft werden.

9. Darf die Bank mein Darlehen einfach verkaufen?

Inzwischen ist dies problemlos und auch ohne Zustimmung des Kunden möglich. Die meisten Banken haben speziell für diesen Fall eine Klausel, in der die Abtretung oder Übertragung der Darlehensforderung vom Kunden genehmigt wird. Lediglich wenn diese Klausel im Kreditvertrag fehlt, können Schadenersatzansprüche durch Verstoß gegen die Verschwiegenheitsforme oder Datenschutz möglich werden. Den Verkauf des Darlehens kann der Kunde dadurch jedoch nicht verhindern.