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Was ist die Schufa überhaupt?

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Schufa ist eine Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Sie sammelt Daten über Verbraucher, spätestens sobald diese ein Konto eröffnen. Sie selbst recherchiert diese Daten allerdings nicht, sondern sammelt die Informationen, die sie von ihren Vertragspartnern erhält. Außerdem wertet sie das Schuldnerverzeichnis der deutschen Amtsgerichte hinsichtlich eidesstattlicher Versicherungen aus. Daten erhält die Schufa also von Banken, Versandhandelsunternehmen, Kaufhäusern, Telekommunikationsanbietern, Versicherungen und Bausparkassen.

Was für Auskünfte erteilt die Schufa?

Bei den Auskünften der Schufa wird zwischen A- und B-Auskünften unterschieden. Mit B-Auskünften können Dritte prüfen, ob sich Verbraucher als Kunden vertragstreu verhalten. Die Schufa gibt hier beispielsweise Auskunft darüber, ob ein Verbraucher seine monatlichen Ratenzahlungen zuverlässig begleicht.

A-Auskünfte beinhalten hingegen die gesamte Belastung, sie beispielsweise dann relevant ist, wenn Kredite oder ein Girokonto beantragt werden.

Eine dritte Möglichkeit ist das relativ neue Schufa-Scoring-Verfahren. Der Schufa-Score wird nur dann berechnet, wenn keine negativen Einträge vorhanden sind. Dann kann er einen Prozentwert zwischen 1 und 100 annehmen und soll so die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls beziffern. Das Verfahren wurde von vielen Seiten kritisiert, weil dabei nicht die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers nicht aufgrund von den tatsächlichen Daten und seinem Verhalten bestimmt wird, sondern wie sich Vergleichspersonen in der Vergangenheit verhalten haben.

Regelmäßiges und hohes Einkommen wird dabei nicht berücksichtigt, weil die Schufa diese Daten weder sammelt, noch erheben darf. Auf diese Weise kann es passieren, dass ein eigentlich vollkommen kreditwürdiger Verbraucher keinen Kredit aufgrund des Scores erhält. In solchen Fällen ist ein Kredit ohne Schufa dann die einzige Alternative.

Zwar ist es gesetzlich erlaubt, die Weitergabe des Scores untersagen zu lassen, allerdings wird dies von vielen Sachbearbeitern häufig als Grund für eine Ablehnung des Kreditantrages gesehen. Es ist also besser, unverschuldet einen niedrigen Score-Wert zu erhalten, als die Angabe zu untersagen.

Wenn innerhalb einer Absage für einen Kredit mit Schufa-Auskunft der Score-Wert als Begründung angegeben wird, kann es sinnvoll sein, darauf hinzuweisen, dass sich der Wert auf Vergleichspersonen bezieht und nicht die tatsächliche finanzielle Lage widerspiegelt. Auf diese Weise lassen sich Anbieter unter Umständen noch umstimmen.

Welche Daten speichert die Schufa?

Die Schufa speichert folgende Daten:

  • Angaben zur Person
  • Bankkonten
  • Kredite
  • Mobilfunkkonten
  • Kreditkarten
  • Bürgschaften
  • Ratenzahlungsgeschäfte
  • Leasingverträge
  • Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, inklusive Haftbefehl zu ihrerErzwingung
  • Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren und ihre Abweisung mangels Masse

Wann löscht die Schufa Einträge?

Wann die Schufa Einträge löscht, hängt von der Art der Daten an. Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Jahres nach ihrer vollständigen Begleichung gespeichert. Gleiches gilt für Daten, die nicht vertragsgemäße Abwicklungen von Geschäften betreffen. Auch hier bleibt der Eintrag drei Jahre, nachdem der Verbraucher seine Schulden endgültig beglichen hat, bestehen.

Angaben über Anfragen bleiben ein Jahr bestehen, fließen aber schonnach 10 Tagen nicht mehr in die Auskünfte ein. Girokonten und Kreditkarten werden direkt bei der Auflösung gelöscht. Daten aus dem Schuldnerverzeichnis und damit zusammenhängende Daten werden nach drei Jahren automatisch gelöscht. Wer der Schufa nachweisen kann, dass das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, kann auch eine Löschung der Daten bei der Schufa erwirken.

In der Vergangenheit ist es häufig geschehen, dass veraltetet Daten dennoch in der Schufa-Auskunft auftraten. Deswegen sollten Privatpersonen vor wichtigen Verträgen per Selbstauskunft prüfen, ob dies für sie auch der Fall ist. Einmal pro Jahr ist die Schufa-Auskunft kostenlos und kann online angefordert werden. Sind falsche Daten vorhanden, können Verbraucher die Löschung bei der Schufa einfordern.

Wie kann ich die kostenlose Schufa-Selbstauskunft anfordern?

Verbraucherschützer haben mehrfach kritisiert, dass die Webseite der Schufa in dieser Hinsicht äußerst verbraucherunfreundlich ist. Um die kostenlose Schufa-Auskunft zu erhalten, müssen User oben auf „Auskünfte“, dann auf „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ „Mehr Infos & Bestellung und anschließend die kostenlose Datenübersicht per „Jetzt bestellen“ auswählen.

Neben einem vollständig ausgefüllten Formular fordert die Schufa dabei ebenfalls die Übermittlung einer Kopie des Personalausweises.