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Regelungen beim Widerrufsrecht und Immobilienkredit Beratung

Kreidetafel mit WiderrufsrechtImmer wieder gibt es bestimmte EU-Richtlinien, die nach und nach in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Eine solche Richtlinie, die den Finanzbereich betrifft, trat am 21. März 2016 in Kraft. Inhalt sind einige Änderungen, was die Beratung bei Immobilienkrediten, den Widerruf von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen und den Sachkundenachweis von Kreditvermittlern betrifft.

Änderungen im Bereich des Widerrufsrechts

Vielleicht haben Sie in der Vergangenheit bereits vom sogenannten Widerrufsjoker gehört? Damit wurde das bis dato zeitlich unbefristete Widerrufsrecht bezeichnet, welches vor allem für Immobilienkreditverträge bestand, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, da diese oftmals eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielten. Bisher gab es kein zeitliches Limit, bis wann Verbraucher diese entsprechenden Kreditverträge widerrufen mussten. Jetzt beinhaltet die EU-Richtlinie allerdings, dass der Widerruf bis spätestens 21. Juni dieses Jahres erfolgen muss, da das Widerrufsrecht ab diesem Datum erlischt. Neu ist ebenfalls, dass sämtliche Immobilienkredite, die zukünftig abgeschlossen worden werden, ebenfalls nur mit einem Widerrufsrecht von maximal einem Jahr und 14 Tagen versehen sind. Sollten die neu abgeschlossenen Verträge wieder eine fehlerhafte oder falsche Widerrufsbelehrung beinhalten, wird es also kein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht mehr geben.

Beratung bei Immobilienkrediten muss intensiver sein

Während der Wegfall des Widerrufsbrokers aus Sicht der Verbraucher eher eine negative Veränderung ist, beinhaltet die EU-Richtlinie auch positive Änderungen. Eine veränderte Vorgabe besteht beispielsweise darin, dass die Beratung bei Gesprächen, in denen es um den Abschluss von Immobilienkrediten geht, fachlich fundierter, ausführlicher und individueller als bisher sein muss. Zudem sieht die EU-Richtlinie vor, dass es zukünftig keine Fernberatung, beispielsweise per Telefon oder E-Mail, mehr geben darf.

Stattdessen muss sie Immobilienkreditberatung stets persönlich in einem Gespräch vor Ort stattfinden. Die Berater sollen sich mehr Zeit für den Kunden nehmen und vor allem besser als bisher auf seine individuellen Fragen und Bedürfnisse, die im Zusammenhang mit der anstehenden Immobilienfinanzierung stehen, eingehen. Dazu gehört ebenfalls, dass am Markt tätige Kreditvermittler zukünftig ihre fachliche Qualifikation nachweisen müssen. Dies soll in Form eines Sachkundenachweises geschehen, der vor der IHK abgelegt werden muss. Zwar gibt es einen gewissen Bestandschutz für solche Person, die bereits seit geraumer Zeit als Kreditvermittler tätig sind, aber grundsätzlich gilt für Neueinsteiger, dass der geforderte Sachkundenachweis definitiv erbracht werden muss.

Bildquelle: #73849958 – © stockWERK – Fotolia.com (https://de.fotolia.com/id/73849958#)