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Umkehrhypothek – die Ergänzung zur gesetzlichen Rente für Immobilieneigentümer?

Immobilieneigentümer haben es auf der einen Seite richtig gemacht, denn aufgrund der Tatsache, dass sie im eigenen Heim wohnen, müssen sie später im Rentenalter normalerweise keine Miete mehr zahlen und keinen Hauskredit mehr tilgen. Auf der anderen Seite führt diese Situation zwar dazu, dass man mietfrei wohnen kann, aber trotzdem kommen immer mehr Rentner mit ihren gesetzlichen und betrieblichen Renten nicht aus. In solchen Fällen könnte die Umkehrhypothek eine Lösung sein, denn so kann die bereits vorhandene Rente im Alter ergänzt werden.

Worum handelt es sich bei einer Umkehrhypothek?

Wie der Name schon sagt, erfüllt die Umkehrhypothek im Prinzip den Sinn und Zweck einer Hypothek, nur im umgekehrten Sinne. Normalerweise verläuft eine Finanzierung so, dass der Kunde beispielsweise im Alter von 30 Jahren eine Immobilie kauft und zur Finanzierung einen Hypothekenkredit aufnimmt. Im Gegenzug stellt er der Bank eine Hypothek bzw. heute meistens eine Grundschuld zur Verfügung und bekommt dann das Geld für den Kauf oder den Bau des Hauses. Bei der Umkehrhypothek ist es hingegen so, dass bereits eine schuldenfreie und abbezahlte Immobilie vorhanden ist, diese aber dennoch beliehen wird. Das Kapital, was der Immobilienbesitzer dann geliehen bekommt, kann er entweder in Form einer Einmalzahlung nutzen oder als monatliche Rente  – über einen vereinbarten Zeitraum hinweg – auf sein Konto überwiesen bekommen.

Umkehrhypothek oft mit hohen Kosten

So schön sich diese Konstruktion anhört, so enttäuscht sind viele Immobilieneigentümer in der Praxis, wenn sie tatsächlich eine Umkehrhypothek nutzen. Zwar muss der Kreditnehmer und Rentner keine Zinsen während der Laufzeit zahlen und auch keine Tilgung vornehmen. Dennoch verzichtet der Geldgeber natürlich nicht auf seine Rendite und Einnahmen, die sowohl in kalkulierten Zinsen als auch in zusätzlichen Gebühren bestehen. Das Problem besteht für den Immobilieneigentümer darin, dass seine Immobilie zwar vielleicht einen aktuellen Wert von 200.000 Euro hat, er aber trotzdem nur über Kapital in Höhe von rund 50.000 Euro verfügen kann. Die Differenz von satten 150.000 Euro stellt einen vom Geldgeber vorgenommen Risikoabschlag dar und sind natürlich zudem die Summe der Zinsen und Gebühren, die eigentlich bis zum Laufzeitende anfallen würden. So kann es in der Praxis passieren, dass der Rentner zwar ein Haus im Gegenwert von 200.000 Euro besitzt, jedoch die Immobilienrente, wie die Umkehrhypothek auch bezeichnet wird, nur über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg eine monatliche Rentenzahlung von zusätzlich 300 Euro ergibt.

Vor- und Nachteile individuell abwägen

Ob die im Beispiel genannte Rente von 300 Euro zusätzlich im Monat reicht, hängt natürlich von der individuellen Situation des Immobilieneigentümers ab. Für manche Rentner wird dies wie ein Geldsegen sein, sodass sie zukünftig mit ihren Renten in der Summe gut zurechtkommen. Für andere Personen wird diese Zahlung nur eine Art Tropfen auf den heißen Stein darstellen, sodass gleich nach anderen Alternativen gesucht werden muss. Diese sind allerdings insbesondere bei älteren Kunden, die bereits das Rentenalter erreicht an, nicht breit gestreut. Immobilienkredite werden von Banken ab einem Alter von 65 Jahren kaum noch vergeben und auch darüber hinaus haben Rentner oftmals nicht die Möglichkeit, ihre Einnahmen zu erhöhen oder Ausgaben deutlich zu reduzieren. Im Grunde bleibt dann oftmals sogar nur noch ein Weg, um ans zusätzliche Geldmittel zu lang, nämlich die besagte Umkehrhypothek.

Bildquelle: #111768891 – © detailblick-foto – Fotolia.com (https://de.fotolia.com/id/111768891#)