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Widerrufsjoker – in manchen Fällen doch noch nutzbar?

Vor etwas mehr als einem Monat lief der sogenannte Widerrufsjoker aus. Mit Frist bis 21. Juni 2016 konnten Verbraucher Immobilienkredite, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielten, noch widerrufen. Das neue Gesetz für Wohnimmobilienkredite besagt allerdings, dass dieser Widerruf eben nur noch bis zum 21. Juni des vergangenen Monats möglich war. Trotzdem scheint es so zu sein, dass manche Immobilienkredite auch jetzt noch widerrufen werden können, auch wenn der Widerrufsjoker eigentlich abgelaufen ist.

Ort des Vertragsabschlusses ist entscheidendOb betroffene Immobilienkredite auch jetzt noch widerrufen werden können, hängt insbesondere davon ab, an welchem Ort der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Wurde der Vertrag nämlich beispielsweise in einer Bankfiliale unterschrieben, gelten dafür andere Regelungen, als wenn der Abschluss über das Internet (dem sogenannten Fernabsatz) stattgefunden hat. In diesem Fall wurde der Kredit dann über die Webseite der Bank bzw. per Post, Telefon oder E-Mail abgeschlossen. Unter dieser Voraussetzung gibt es tatsächlich eine Einschränkung in der Hinsicht, als dass die Einschränkung des Widerrufsjokers an eine bestimmte Bedingung geknüpft ist. Der Ablauf des Widerrufsjokers ist dann nämlich augenscheinlich nur rechtlich einwandfrei, wenn der betreffende Kreditnehmer nach Kreditabschluss eine Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten hat, die von beiden Parteien unterschrieben wurden.Die Interessengemeinschaft Widerruf kommt allerdings jetzt zu dem Ergebnis, dass es insbesondere bei diversen großen Bankinstituten nicht immer so gehandhabt wurde, dass die unterschriebene Ausfertigung an den Kunden übersandt wurde. Daraus wiederum resultiert, dass nicht wenige Kunden der betroffenen Banken bis heute keinen endgültigen Darlehensvertrag erhalten haben. Stattdessen halten die Kunden oftmals bis heute nur ein sogenanntes Vertragsangebot in Händen, welches neben den Eckdaten des Kredites auch die Widerrufsbelehrung enthält, auf dem jedoch eben keine Unterschrift der kreditgebenden Bank zu sehen ist.

Sind betroffene Darlehen auch jetzt noch widerrufbar?Nicht wenige Rechtsexperten gehen davon aus, dass die unter den zuvor genannten Voraussetzungen betroffenen Immobilienkredite auch heute noch, also über einen Monat nach Ablauf des Widerrufsjokers, widerrufen werden können. Aus dem Grund raten Experten den Verbrauchern, die vielleicht zu spät von der Möglichkeit des Widerrufs gehört haben, deren Kreditvertrag aber mit einer Bank abgeschlossen wurde, die nicht über ein Geschäftsstellennetz verfügt, sich den geschilderten Umstand näher anzuschauen. Falls ein Widerruf angestrebt wird, ist es sicherlich ratsam, dass die betroffenen Kreditnehmer diesbezüglich einen Experten zurate ziehen. Ein offizielles Urteil gibt es zwar noch nicht, aber manche Rechtsexperten halten es durchaus für aussichtsreich, dass auch unter der genannten Voraussetzung jetzt noch ein Widerruf der entsprechend dem Immobilienkredite möglich ist.Bildquelle: Barni1 / pixabay.com (https://pixabay.com/de/spielkarten-joker-gl%C3%BCck-gl%C3%BCcksspiel-665390/)