Schufa Eintrag löschen
Den ungeliebten Schufa Eintrag löschen, bevor ein Kredit beantragt wird, kann eine sinnvolle Entscheidung sein. Denn gelingt dies, verbessert sich die Bonität des Kreditnehmers immens und es können alle regulären Kreditangebote ins Auge gefasst werden.
Um das Schufa Eintrag löschen ordentlich durchführen zu können, ist es wichtig, dass eine bestimmte Reihenfolge eingehalten wird.
Negativen Eintrag löschen – Schnellinfo
- Fordern Sie bei der Schufa Ihre kostenlose Selbstauskunft an
- Prüfen Sie ob und welche Einträge in der Schufa vorhanden sind
- Falsche Einträge löscht die Schufa auf Antrag
- Beantragen Sie Kredit mit dem Score, der Ihr Kreditwürdigkeit entspricht
Schritt für Schritt zur sauberen Schufa
Fakt ist, dass es keine perfekte Lösung für das Schufa Eintrag löschen gibt. Denn es kommt immer darauf an, welche Art von Schufa Eintrag gelöscht werden soll.
Schufa Eintrag löschen – schnell wieder kreditwürdig
Es gibt Einträge, die bereits erledigt sind und Einträge, die noch auf ihre Erledigung warten. Hinzu kommen Einträge, die auf eine Insolvenz oder eine eidesstattliche Versicherung hinweisen.
Letztere können generell nicht einfach gelöscht werden, da diese von staatlicher Seite in Auftrag gegeben wurden. Sie werden erst dann automatisch gelöscht, wenn die damit einhergehende Sache erledigt ist und auch die Frist im Nachgang verstrichen ist.
Bei einer Insolvenz würde die Löschung somit erst 3 Jahre nach Erledigung der Insolvenz erfolgen. Und zwar immer zum Jahresende.
Ähnlich schwierig wird es, wenn ein Schufa Eintrag gelöscht werden soll, der noch nicht erledigt ist. Wenn also Schulden bestehen, die noch nicht getilgt wurden.
Dann kann der Eintrag in der Schufa ebenfalls erst dann gelöscht werden, wenn die Schulden komplett beglichen wurden. Denn erst dann besteht ein Anspruch auf Löschung und die damit einhergehende Aufwertung der Schufa.
Schufa Eintrag löschen – erledigte Vermerke
Erledigte Einträge können hingegen durchaus gelöscht werden. Dafür muss im ersten Schritt geklärt werden, welche Einträge in der Schufa sind.
Eine Abfrage der Schufa gibt Auskunft darüber. Diese ist einmal pro Jahr kostenlos möglich.
Im Anschluss kann geschaut werden, wer den erledigten Eintrag hinterlegt hat. Das entsprechende Unternehmen kann dann angeschrieben und um das Schufa Eintrag löschen gebeten werden.
Geschieht auf diesem Wege nichts, weil das Unternehmen kein Interesse an der Löschung des Eintrages hat, kann auch die Schufa mit der Löschung beauftragt werden. Dafür muss aber lückenlos nachgewiesen werden können, dass der Eintrag wirklich erledigt ist.
Generell werden erledigte Einträge nach zwei Jahren gelöscht. Außer es handelt sich um Insolvenzen, die – wie bereits erwähnt – erst nach drei Jahren gelöscht werden.
Sollte die Löschung vergessen werden, was durchaus passieren kann, kann diese direkt bei der Schufa beantragt werden. Ein Beleg der Erledigung muss in solch einem Fall nicht erbracht werden, weil die Frist ja bereits abgelaufen ist.
Die Schufa nimmt den Eintrag dann einfach heraus und bereinigt die Daten des Betroffenen.
(FS)