Auflagen bei KfW-Krediten verschärft

Energetische Richtwerte haben sich verschärft
Dass es im Bereich der KfW-Kredite, die im Zusammenhang mit Energieeffizienz stehen, seit Januar strengere Auflagen gibt, ist insbesondere auf die veränderten energetischen Richtwerte für Neubauten zurückzufordern. Diese wiederum basieren auf der sogenannten Energiesparverordnung, die verschärft wurde, was wiederum jetzt auch zu höheren Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie geführt hat. Dieser Entwicklung bzw. Veränderung hat sich jetzt auch die KfW-Bank angeschlossen, indem sie zum 1. April 2016 eine neue Förderung der energieeffizienten Immobilien verkündet hat. Eine gravierende änderung besteht vor allem darin, dass bisher besonders effektiv energieeffiziente Immobilien, die mit einer Förderung versehen waren, jetzt nur noch als Standard angesehen werden. So gehört beispielsweise seit Anfang des Jahres das sogenannte Energieeffizienzhaus 70 der KfW nur noch zum Standard, während es zuvor explizit gefördert wurde. Dies hat zur Folge, dass jetzt nur KfW-Energieeffizienzhäuser der Klasse 50 und 40 bzw. 40+ gefördert werden.
Energetische Qualität der Immobile ist entscheidend
Ob letztendlich eine Förderung der KfW durchgeführt würde oder nicht, hängt in erster Linie von der energetischen Qualität der Immobilie ab. Diese wiederum wird auf Basis des jährlichen Energiebedarfs, der auch als Jahresprimärenergiebedarf bezeichnet wird, festgestellt. Darüber hinaus spielen auch die Transmissionswärmeverluste eine große Rolle, um letztendlich die energetische Qualität einer Immobilie festzustellen. In beiden Fällen gibt es seitens der Energiesparverordnung bestimmte Höchstwerte, die von einer neu gebauten Immobilie einzuhalten sind. Die Prozentsätze, mit denen die KfW-Effizienzhäuser ausgestattet sind, lassen sich wie folgt erklären: Bei einem KfW-Effizienzhaus 100 würde es sich um eine Immobilie handeln, die exakt den Vorgaben der Energiesparverordnung entspricht. Bei einem KfW-Effizienzhaus 50 wäre es hingegen so, dass der jährliche Primärenergiebedarf lediglich die Hälfte (50 Prozent) einer vergleichbaren Immobilie auf Basis der Energiesparverordnung aufweist. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Energieeffizienz umso besser ist, je kleiner die Prozentzahl beim KfW-Effizienzhaus ist.
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