jetzt günstigen Kredit finden

monatliche Rate ab 244

-unverbindlich und kostenfrei-

4.90 von 5 Sterne

aus 35.436 Bewertungen

alle Bewertungen ansehen gepüft

Abschreibung

Im Bereich des Rechnungswesens gibt es zum einen die Zuschreibung und zum anderen die Abschreibung. Während es sich bei Zuschreibungen um bestimmte Wertsteigerungen auf ein Gut handelt, geht es bei der Abschreibung in erster Linie darum, vorhandene Wertminderungen von Sachwerten (Gegenständen), die entweder das Umlauf- oder das Anlagevermögen betreffen, zu verrechnen. Bei Kaufleuten ist es in Deutschland so geregelt, dass diese nach Paragraph 253 HGB sogar die Pflicht haben, Abschreibungen vorzunehmen. Aber auch Privatpersonen haben insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten und bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Abschreibungen auf bestimmte Anschaffungen, wie zum Beispiel im Immobilienbereich, durchzuführen.

Häufig zum Einsatz kommen Abschreibungen insbesondere im Unternehmensbereich, nämlich bei Sachwerten wie Gebäuden, Maschinen, Fuhrparks oder Werkzeugen. Da all diese Gegenstände nahezu täglich genutzt werden und demzufolge einem bestimmten Verschleiß ausgesetzt sind, mindert sich der Wert fortlaufend. Um diesen Kapitalverlust zu kompensieren, ist es dem Betrieb möglich, Abschreibungen vorzunehmen. Zudem müssen diese Abschreibungen bzw. Wertminderungen einberechnet werden, wenn eine Bilanz oder auch eine Gewinn- und Verlustrechnung für das Unternehmen erstellt wird.

Beginn und Ende der Abschreibung festgelegt

Ein ganz wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit einer Abschreibung besteht darin, ab welchem Zeitpunkt diese beginnen kann und vor allem, wann die Abschreibung endet. In aller Regel ist der Beginn der Abschreibung meistens gleichzeitig auch der Tag, an dem der jeweilige Sachwert angeschafft wurde. Kauft ein Unternehmen also beispielsweise eine neue Produktionsmaschine, so kann bereits ab diesem Kaufdatum mit der Abschreibung begonnen werden. Dies ist durchaus nachvollziehbar, denn gleich nach dem ersten Einsatz hat sich der Wert der Maschine bereits verringert. Die Abschreibung endet erst dann, wenn das entsprechende Produktionsmittel oder sonstige Wirtschaftsgut dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung steht, beispielsweise, weil es defekt oder einfach nicht mehr zu verwerten ist. Dies führt im Bereich der Abschreibung in aller Regel dazu, dass das entsprechende Wirtschaftsgut in dem Jahr von seinem finanziellen Wert auf null sinkt, in dem es letztmalig genutzt wird.