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Bei Familiendarlehen einen Kreditvertrag abschließen

Im Finanzierungsbereich gibt es mehrere Trends, von denen einer sicherlich darin besteht, dass die Verbraucher, die einen Kredit benötigen, sich immer häufiger nach Alternativen zum klassischen Bankdarlehen umschauen. Stark im Kommen sind beispielsweise Kreditmarktplätze, die Privatpersonen über private Kreditgeber die Möglichkeit bieten, eine Finanzierung durchzuführen. Aber auch andere Darlehensgeber stehen mittlerweile hoch im Kurs, sodass der flexible Finanzierungsbereich immer breiter angelegt wird.

Verwandtendarlehen von Großeltern, Onkel oder guten Bekannten

Neben den Banken sind es beispielsweise Autohändler, Einzelhändler, Arbeitgeber oder auch Familienmitglieder, die heutzutage als Kreditgeber auftreten können. Insbesondere dann, wenn es mit der Finanzierung eilt oder vielleicht aufgrund eines negativen Schufa-Eintrages das Problem besteht, dass die Kreditzusage einer Bank eher unwahrscheinlich ist, suchen die betroffenen Verbraucher nach Alternativen. Da insbesondere größere Anschaffungen, wie zum Beispiel ein Auto, im Familien- und Verwandtenkreis häufig besprochen werden, kommt beispielsweise seitens des Großvaters oder der Tante schnell die Idee auf, dem Enkel oder der Nichte unter die Arme zu greifen. Diese finanzielle Hilfe wird oftmals gerne angenommen, sollte aber dennoch nicht zu blindem Vertrauen führen. Daher ist es insbesondere für den Kreditgeber wichtig, sich zumindest über den Darlehensvertrag rechtlich abzusichern. Aber auch für den Kreditnehmer bietet der Kreditvertrag Vorteile, denn in ihm sind noch einmal alle wichtigen Eckdaten zum Kredit festgehalten, damit es bei eventuellen Missverständnissen oder Meinungsverschiedenheiten später nicht zu gravierenden Problemen zwischen den Familienmitgliedern kommt.

Darlehensvertrag kann per Hand verfasst werden

Im Gegensatz zu vielen anderen Verträgen ist es beim Darlehensvertrag nicht erforderlich, dass dieser per Computer verfasst wird oder gar von einem Notar beurkundet oder beglaubigt werden muss. Stattdessen ist es ausreichend, wenn der Kreditvertrag per Hand auf einem normalen DIN A4 Blatt festgehalten wird. Wichtig ist allerdings, dass die Handschrift gut lesbar ist, sodass es keine zweifelhaften oder missverständlichen Angaben im Vertrag gibt. Es gibt eine Reihe von Zahlen und Daten, die optimalerweise auch in einem privaten Kreditvertrag stehen sollten. Dazu gehört natürlich die Darlehenssumme, die letztendlich beispielsweise vom Großvater an seinen Enkel ausgezahlt wurde. Wichtig ist in dem Zusammenhang vor allem das Auszahlungsdatum und zudem sollte der Kreditgeber im Zweifelsfall den Beweis führen können, dass er die im Vertrag genannte Kreditsumme tatsächlich auch an den Kreditnehmer ausgezahlt hat.

Darlehensvertrag sollte wichtige Eckdaten beinhaltet

Bei einem solchen Darlehensvertrag, der beispielsweise unter Familienmitglieder geschlossen wird, handelt es sich keinesfalls um ein Papier des Misstrauens. Vielmehr stellt der Kreditvertrag für beide Parteien eine rechtliche Absicherung dar, denn natürlich kann niemand für die Zukunft ausschließen, dass es einmal zu Meinungsverschiedenheiten oder gar zu einem Streit kommen könnte. Zu den wichtigen Eckdaten, zu denen die bereits zuvor angesprochene Kreditsumme zählt, gehören neben dem Datum der Auszahlung natürlich auch noch die Höhe der vereinbarten Zinsen, die Dauer der Rückzahlung und eventuelle Vorgehensweisen, falls der Kreditnehmer den Darlehensvertrag vorzeitig zurückzahlen möchte. Keinesfalls fehlen darf natürlich die Unterschrift der zwei Parteien unter den Kreditvertrag, denn nur unter dieser Voraussetzung ist dieser rechtlich ohne weitere Einschränkung gültig.

Bildquelle: #72485851 – © drubig-photo – Fotolia.com (https://eu.fotolia.com/id/72485851#)